Rechtliches
Erklärung zur Barrierefreiheit
Wir möchten, dass alle Menschen unsere Website nutzen und bei uns einen Tisch reservieren können – unabhängig von Einschränkungen und eingesetzter Technik. Diese Erklärung beschreibt, wie wir die Anforderungen an die Barrierefreiheit umsetzen, insbesondere nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG).
Stand der Vereinbarkeit
Die Website wurde nach den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Konformitätsstufe AA bzw. der europäischen Norm EN 301 549 gestaltet und entwickelt. Nach unserer eigenen Prüfung erfüllt sie diese Anforderungen weitgehend; die bekannten Einschränkungen sind unten aufgeführt.
Was wir umgesetzt haben
- klar gegliederte Seiten mit Überschriften, Landmarken und einem Link »Zum Inhalt springen«;
- vollständige Bedienbarkeit mit der Tastatur und gut sichtbare Fokusmarkierungen;
- Farbkontraste von mindestens 4,5 : 1 für Texte;
- Textalternativen für alle aussagekräftigen Bilder;
- vergrößerbare Schrift ohne Verlust von Inhalten und eine Darstellung, die sich jeder Bildschirmbreite anpasst;
- ein Reservierungsformular mit sichtbaren Beschriftungen, Hinweisen zu Pflichtfeldern, verständlichen Fehlermeldungen direkt am Feld und ohne Zeitlimit;
- ein Kalender, der vollständig mit den Pfeiltasten bedient werden kann;
- die Speisekarte zusätzlich als einfache Liste;
- Rücksicht auf die Systemeinstellung »Bewegung reduzieren«: Animationen werden dann abgeschaltet;
- keine Captchas: der Schutz vor Spam läuft unsichtbar im Hintergrund.
Bekannte Einschränkungen
- Die dreidimensionalen Darstellungen (Weinglas, Flaschen) sind dekorativ. Ihre Inhalte stehen zusätzlich als Text und über Schaltflächen zur Verfügung.
- Verlinkte Inhalte Dritter (z. B. Presseartikel, Kartendienste) liegen außerhalb unseres Einflusses.
Barrieren melden – Kontakt
Ist Ihnen eine Barriere aufgefallen oder benötigen Sie Informationen in einer anderen Form? Schreiben Sie uns an info@vinisabatini.com oder rufen Sie uns an: +49 69 72 66 65. Reservierungen nehmen wir selbstverständlich jederzeit auch telefonisch entgegen.
Marktüberwachung
Wenn Sie der Meinung sind, dass wir die Anforderungen an die Barrierefreiheit nicht erfüllen, können Sie sich an die zuständige Marktüberwachungsbehörde wenden, die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF).
Stand: Oktober 2026